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WHO Europäische Charta Alkohol |
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Ethische Prinzipien und Ziele
Zur Förderung des Europäischen Aktionsplan "Alkohol" fordert die Konferenz von Paris alle Mitgliedstaaten auf, umfassende alkoholpolitische Konzepte zu erarbeiten und Programme umzusetzen, die - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturellen, sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten - den folgenden ethischen Prinipien und Zielen Ausdruck verleihen, wobei dabei ausgegangen wird, daß aus diesem Dokument keine Rechtsansprüche hergeleitet werden können.
1. Alle Bürger haben das Recht auf ein vor Unfällen, Gewalttätigkeit und anderen negativen Begleiterscheinungen des Alkoholismus geschütztes Familien-, Gesellschafts- und Arbeitsleben.
2. Alle Bürger haben das Recht auf korrekte, unparteiische Information und Aufklärung - von frühester Jugend an - über die Folgen des Alkoholkonsums für die Gesundheit, die Familie und die Gesellschaft.
3. Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, in einer Umwelt aufzuwachsen, in der sie vor den negativen Begleiterscheinungen des Alkoholkonsums und soweit wie möglich vor Alkoholwerbung geschützt werden.
4. Alle alkoholgefährdeten oder alkoholgeschädigten Bürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Zugang zu Therapie und Betreuung.
5. Alle Bürger, die keinen Alkohol trinken möchten oder die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keinen Alkohol trinken dürfen, haben das Recht, keinem Druck zum Alkolkonsum ausgesetzt zu werden und in ihrem abstinenten Verhalten bestärkt zu werden.
Zehn Strategien für alkoholbezogene Maßnahmen
Untersuchungen und Erfolgsmeldungen in den Ländern lassen erkennen, daß ein signifikanter gesundheitlicher und wirtschaftlicher Nutzen für die europäische Region erzielt werden kann, wenn in Hinsicht auf die Verwirklichung der vorstehend genannten ethischen Prinzipien und Ziele bei Alkoholbezogenen Maßnahmen die folgenden zehn Gesundheitsförderungs-Strategien in Einklang mit den unterschiedlichen kulturellen, sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten in jedem Mitgliedsstaat umgesetzt werden.
1. Information der Bürger - von früher Jugend an im Rahmen von Aufklärungsprogrammen - über dir Folgen des Alkoholkonsums für die Gesundheit, Familie und Gesellschaft und über wirkungsvolle Maßnahmen, die zur Vorbeugung oder weitestgehenden Minderung vin Schäden ergriffen werden können.
2. Förderung eines vor Unfällen, Gewalttätigkeit und anderen negativen Folgen des Alkoholkonsums geschützten öffentlichen, privaten und beruflichen Umfelds.
3. Erlaß und Durchführung von Wirkungsvollen Gesetzen gegen Alkohol im Straßenverkehr.
4. Gesundheitsföderung durch Einschränkung der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken, z.B. für Jugendliche, und durch Einwirkung auf ihren Preis, beispielsweise über die Steuern.
5. In Anbetracht der in einigen Ländern bereits bestehenden Beschränkungen oder Werbeverboten strikte Regeln für die direkte und indirekte Werbung für alkoholische Getränke und Sicherstellung, daß sich keine Form der Werbung spezifisch an Jugendliche richtet, beispielsweise durch eine Verbindung von Alkohol und Sportausübung.
6. Für alkoholgefährdete oder alkoholgeschädigte Personen und ihre Familienangehörigen Sicherstellung des Zugangs zu effizienten Therapie- und Rehabilitationseinrichtungen mit geschultem Personal.
7. Förderung des ethischen und rechtlichen Verantwortungsbewußtseins derjenigen, die für die Vermarktung oder den Ausschank von alkoholischen Getränken zuständig sind, Gewährleistung von strikten Kontrollen der Produktsicherheit und Umsetzung angemessener Maßnahmen gegen illegale Alkoholherstellung und illegalen Verkauf.
8. Durch Schulungsmaßnahmen für Fachkräfte in verschiedenen Sektoren - beispielsweise im Gesundheits-, Sozial-, Erziehungs-, und Rechtswesen - sowie durch Stärkung der Entwicklung und Initiative im Gemeinderahmen bessere Befähigung der Gesellschaft, mit Alkohol umzugehen.
9. Unterstützung von nichtstaatlichen Organisationen Selbsthilfeinitiativen, die gesunde Lebensweisen fördern, speziell solcher, die die Prävention oder Reduzierung von alkoholbedingten Schäden zum Ziel haben.
10. Formulierung von breit gefächerten Programmen in den Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der vorliegenden europäischen Charta "Alkohol"; Vorgabe klarer Ziele und Ergebnisindikatoren; Fortschritsmessung sowie regelmäßige Aktualisierung von Programmen auf der Grundlage einer Evaluierung.
1996 - 2005 Eurocare